Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma A.E.O.-Herbert Dittmer
- Geltungsbereich
- Lieferungen und Leistungen
- Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
- Abnahme und Gefahrenübergang
- Preise und Zahlungsbedingungen
- Eigentumsvorbehalt
- Gewährleistung
- Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
- Haftung
- Export- und Importgenehmigungen
- Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen der Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Fa. Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer.
2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Angebote der Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Fa. Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer zustande.
2.2 Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer ist berechtigt abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.3 Das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer ausdrücklich vorbehalten.
2.4 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin in den Versand gegeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden versendet werden.
2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer oder beim Lieferanten eintreten, wie z.B. höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss von Ansprüchen vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern, ist auch Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer berechtigt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.6 Sofern nicht anders vereinbart ist Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten haben keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
3. Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
3.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung von Lieferterminen mit Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer vereinbart, die er zu vertreten hat, kann Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung geltend machen. Dies wird jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen geschehen.
3.2 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.
4. Abnahme und Gefahrenübergang
4.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder anderen Personen, die von Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Preise werden grundsätzlich überall netto zzgl. Mehrwertsteuer angegeben. Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Kunden, entsprechend der Preisliste oder gesonderter schriftlicher Vereinbarung, zusätzlich berechnet.
5.2 Zahlungen sind nach der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug fällig, außer andere Zahlungsbedingungen wurden schriftlich vereinbart. Rechnungserstellung erfolgt mit Lieferung. Verrechnungsschecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.3 Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alte Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5.4 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
5.5 Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen lassen, kann Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen, einschließlich derjenigen, für die Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer Ratenzahlung vereinbart hat, werden sofort fällig.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer hinzuweisen und Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer berücksichtigt. Die Software TaxAb / TaxAb light wird für den Kunden der Fa. A.E.O. lizensiert und kann von diesem nicht an einen Dritten veräußert werden.
6.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer gehörenden Waren erwirbt Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
6.4 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.5 Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer benutzt werden.
7. Gewährleistung
7.1 Fa. A.E.O. gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Hard-/Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer schriftlich bestätigt wurden. Für alle Angaben der Hersteller in Katalogen, Datenblättern oder ähnlichem übernehmen wir keinerlei Haftung.
7.3 Die Gewährleistungsansprüche gegen Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer verjähren in sechs Monaten ab Lieferung, außer es wurden schriftlich andere Gewährleistungsansprüche vereinbart. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.
7.4 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Fa. A.E.O. über. Falls Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rücknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.5 Im Falle der Nachbesserung übernimmt Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transport- oder Anfahrtskosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.
7.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung von Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer technische Originalzeichen, Aufkleber oder ähnliches geändert oder beseitigt werden.
7.7 Bei Rücklieferung hat der Kunde die in der jeweils gültigen Preisliste abgedruckten Service- und Reklamationsbedingungen zu beachten. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur dem Kunden zu den jeweiligen gültigen Servicepreisen der Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer berechnet.
7.8 Schäden an Vertragsprodukten, die auf Bedienungsfehler an Hard- oder Software zurückzuführen sind, fallen grundsätzlich nicht unter die Gewährleistung. Die Fa. A.E.O. behält sich vor, bei Feststellung derartiger unberechtigter Gewährleistungsansprüche, insbesondere beim Vor-Ort-Service, Anfahrts- und Arbeitskosten in Rechnung zu stellen. Softwarefehler fallen, soweit nicht nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde, nicht unter die Gewährleistungsansprüche.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
8.1 Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat Fa. A.E.O. von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer von allen Ansprüchen freizustellen, die vom Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
9. Haftung
9.1 Die Haftung der Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war. Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
9.2 Die Haftung der Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von Mitarbeitern der Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer, die als Erfüllungsgehilfen der Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
9.3 Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung.
10. Export- und Importgenehmigungen
10.1 Von Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Fa. A.E.O. – Herbert Dittmer.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2 Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Solingen.
11.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG) und das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.
11.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.